Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt

 

Nach §§ 51 bzw. 59 j Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) sind Rechtanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt für Vermögensschäden abzuschliessen. Für Partnerschaften oder Sozietäten gibt es keine gesonderte Versicherungspflicht. Jeder Sozius oder Partner muss aber entsprechend persönlich versichert sein.

Die Mindestversicherungssumme beträgt in der Berufshaftpflichtversicherung 250.000 € je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstsumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf begrenzt werden, muss aber mindestens das 4-fache, also mind 1 Mio € für das Versicherungsjahr betragen. Bei einer Rechtsanwaltgesellschaft beträgt die Mindestversicherungssumme 2,5 Mio € diese muss ebenfall mindestens 4-fach für ein Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Als Versicherungsmakler haben wir uns auf beratende Berufe spezialisiert und sind gerne Ihr Partner in der Berufshaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt.

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Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die freiberuflich ausgeübte Tätigkeit eines Rechtsanwaltes die in §§ 2 bis 3 BRAO normiert ist. Sowie in den Versicherungsbedingungen aufgeführte mitversicherte Nebentätigkeiten wie z.B.
  • Insolvenzverwalter,
  • gerichtlich bestellter Liquidator,
  • Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter,
  • Betreuer, Vormund, Pfleger,
  • Schiedsrichter,